Offenlegung der siko-bernau-vermögensverwaltung GmbH zur Institutsvergütungsordnung Die Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) stellt aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für Vergütungssysteme von nach KWG zugelassenen Instituten auf. Ziel der Verordnung ist es, schädliche Anreize durch Vereinbarungen über Mitarbeitervergütungen zu unterbinden, da diese ggf. zu einem Schaden für Mandanten durch Eingehung hoher Risiken führen können. Die siko-bernau-vermögensverwaltung GmbH ist als zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG verpflichtet, Grundsätze der Mitarbeitervergütungsregeln offenzulegen. Die siko-bernau-vermögensverwaltung GmbH hat die Grundsätze zur Mitarbeitervergütung im Organisationshandbuch niedergelegt. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter erhalten eine fixe Vergütung. Das Fixgehalt stellt unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit eine angemessene Versorgung der Mitarbeiter sicher. Es werden keine Ergebnis- oder leistungsabhängige (variable) Vergütungen gezahlt, so dass keine Anreize für die Mitarbeiter bestehen, unverhältnismäßig hohe Risiken in der Vermögensverwaltung einzugehen. siko-bernau-vermögensverwaltung GmbH
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