Regelung zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Aufgrund gesetzlicher Vorschriften hat der Vermögensverwalter die Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen zu erreichen. Zu diesem Zweck hat der Vermögensverwalter intern Grundsätze definiert, um eine bestmögliche Ausführung der verschiedenartigen Kundenaufträge zu gewährleisten. Diese Regelungen greifen, solange der Mandant keine ausdrückliche Weisung für den Einzelfall erteilt. Ein Abweichen von dieser Regelung ist zu dokumentieren. Mindestens einmal jährlich ist diese Regelung vom Vermögensverwalter zu überprüfen und ggf. neu zu fassen. Änderungen sind den Mandanten schriftlich anzuzeigen. Auswahl der Depotbank Der Vermögensverwalter wird die Aufträge seiner Auftraggeber zum Erwerb oder Verkauf von Finanzprodukten und auch die Depot- und Kontoführung nicht selbst ausführen, sondern geeignete Dritte mit der Auftrags-ausführung beauftragen. Entscheidend für die Auswahl des wichtigsten Kooperationspartners, der Depotbank, sind das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Qualität der Datenbereitstellung. Die Wahl der Depotbank erfolgt insbesondere nach folgenden Punkten: Preise für Orderausführung für Aktien, Renten, Fonds, Zertifikate, o.ä. (gewichtet nach durchschnittlicher Ordergröße), Verzinsung des nicht über Anlageinstrumente investierte Kapitals, Kosten für Depotführung und andere Dienstleistungen (z.B. Erstellung Erträgnisaufstellung oder Jahressteuerbescheinigung, Teilnahme an Kapitalmaßnahmen), technische Möglichkeiten der Ordererteilung ( z.B. Sammelorder; Online-Order, telefonische Order), Erreichbarkeit der Bank für den Vermögensverwalter und seine Mandanten und Zugriff und Aktualität des Online-Systems der Bank (Archiv, Reporting, Orderstatus) Die vom Vermögensverwalter getroffene Vorauswahl berücksichtigt namhafte Broker mit guter Reputation, erhebt aber nicht den Anspruch einer vollständigen Markterhebung. Bei der Vorauswahl der Broker hat der Vermögensverwalter nur solche Broker berücksichtigt, deren Grundsätze der Auftragsausführung erwarten lassen, dass die Auftragsausführung regelmäßig zu dem günstigsten Gesamtpreises führt. Die Grundsätze der Auftragsausführung der Broker wurden von dem Vermögensverwalter auf Plausibilität überprüft. Auf der Grundlage der Prüfung empfiehlt der Vermögensverwalter die Direktbank Consorsbank in Nürnberg als Depotbank und somit ausführende Stelle für sämtliche Aufträge. Auswahl der Anlageprodukte Grundsätzlich wird eine Streuung des Risikos über verschiedene Einzeltitel aus verschiedenen Anlageklassen (asset-allocation) angestrebt. Die siko-bernau-vermögensverwaltung GmbH wird dabei immer eine Verteilung in schwankungsbreitere Anlagen (z.B. Aktien) und schwankungsärmere Anlagen (z.B. Renten) vornehmen. Eine einseitige Depotstruktur wird so vermieden. Die Festlegung der prozentualen Gewichtung erfolgt vom Kunden und ist vertraglich festgeschrieben. Diese Risikofestlegung kann jederzeit vom Kunden geändert werden. Innerhalb dieser Struktur erfolgt die Auswahl der einzelnen Anlageprodukte aufgrund Ihres Chance-Risiko-Verhältnisses. Dabei werden überschneidende Risiken (z.B. Anleihe und Aktie vom selbem Emittenten) nach Möglichkeit vermieden oder in der Gesamtheit einem Risiko zugerechnet. Erfahrungsgemäß ergibt sich eine sinnvolle Depotstruktur, wenn schwankungsbreitere Anlagen 5-8% des Depotvolumens, schwankungsärmere Anlagen 10-15% des Gesamtvolumens nicht überschreiten. Risiken bei der Auswahl der Anlageprodukte können so nicht vollständig vermieden, aber im Zuge einer umfassenden technischen und fundamentalen Analyse eingeschränkt werden. Je nach Depotvolumen können einige Finanzprodukte bedingt durch Stückelung oder Mindestanlage ggf. höher gewichtet werden. Auswahl der Orderausführung Jede Kundenorder wird grundsätzlich dort ausgeführt, wo zum besten Preis die schnellstmögliche, sichere Abwicklung möglich ist. Neben den Kosten der Transaktion ist dabei auch der erzielbare Preis des Anlage-produktes entscheidend. Grundsätzlich wird der Vermögensverwalter die Ausführung an einer Börse bevorzugen. In verschiedenen Ausnahmefällen kann eine andere Art der Ausführung günstiger für den Kunden sein (Handel über Emittent, OTC). Außerdem kann bei einem Eingreifen in die Verwaltung (z.B. dringender Kapitalbedarf des Kunden) von diesem Grundsatz abgewichen werden, um diese berechtigten Interessen zu schützen. Abweichend von den Grundsätzen der Auftragsausführung kann im Einzelfall eine andere Ausführung angestrebt werden, wenn dies – z.B. infolge besonderer Marktentwicklung – für den Kunden voraussichtlich vorteilhafter ist. siko-bernau-vermögensverwaltung GmbH Bernau bei Berlin Fassung Januar 2015 |
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